Amtsstraße 73 in 22149 Hamburg-Rahlstedt
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Eigentum der BGFirmengruppe. Auf dem Baugrundstück steht im rückwärtigen Bereich ein sanierungsbedürftigtes Wohnhaus. Die BGFirmengruppe möchte in Anlehnung an benachbarte Grundstücke die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstückes erhöhen und eine gebietsverträgliche Nachverdichtung vornehmen.
Der Entwurf sieht vor, die straßenbegleitende Bebauungsstruktur zu erhalten. Der Charakter der villenartigen Einzelhausbebauung wird bewahrt.
In der Amtsstraße 73 – zur Straßenseite hin – wird ein Neubaugebäude platziert. Darüber hinaus wird das Bestandsgebäude in seiner Form erhalten. Es ist lediglich ein partieller Abbruch des Eingangsbereiches geplant, damit die Privatsphäre des Bestandsgebäudes und des Neubaus gewahrt wird. Die Lücke in der straßenbegleitenden Einzelhausbebauung wird auf diesem Grundstück mit einem Solitär geschlossen, der sich in seiner Breite der Straßenfront und der städtebaulichen Körnung der Straßenabwicklung einfügt.
Das geplante Objekt verfügt über zwei Vollgeschosse zzgl. eines Dachgeschosses. Es werden drei Wohneinheiten errichtet, deren Wohnungsgrößen sich zwischen 110 qm – 144 qm erstrecken. Darüber hinaus verfügt das Neubaugebäude über einen Aufzug und drei Stellplätzen unmittelbar vor dem Haus, davon wird einer als barrierefreier Stellplatz hergestellt. Dadurch wird ein möglicher barrierefreier Zugang bis ins Dachgeschoss gewährleistet.
Die Energieversorgung wird nachhaltig über Luft-Wasser-Wärmepumpen und eine PV-Anlage auf dem Dach erfolgen.
Als Generalübernehmer ist bei diesem Projekt bereits die Firma Elbe-Haus® Massivhaus-Bau gebunden worden.
Seit fast 30 Jahren besteht die Firma Elbe-Haus bereits und hat sich zu einem stetig wachsenden, modernen und innovativen Hausbau-unternehmen für individuelle Architektenhäuser entwickelt. Dabei konnte die Firma Elbe-Haus bundesweit bereits mehr als 5.000 moderne und frei geplante Eigenheime errichten.
Das Projektgebiet liegt im Stadtteil Rahlstedt, im Osten Hamburgs, etwa 13 km von der Hamburger Innenstadt entfernt und befindet sich bei gesamtstädtischer Betrachtung in Randlage.
Der Stadtteil Rahlstedt erreicht jedoch mit seinen rund 90.000 Einwohnern selbst fast Großstadtformat und stellt ein Bezirkszentrum mit vollständiger Infrastrukturausstattung dar. Innerhalb des Stadtteils weist das Projektgebiet eine hohe Lagegunst und Zentralität auf. Bis zum zentralen Versorgungsbereich und der S-Bahnhaltestelle Rahlstedt beträgt die Distanz nur gut 1 km und somit etwa 10 bis 15 Minuten Fußweg. Die Fahrtzeit in die Hamburger Innenstadt beträgt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut 30 Minuten.
Bereits das unmittelbare Umfeld des Projektgebiets weist aufgrund des grüngeprägten Stadtraums und der vorhandenen aufgelockerten Bebauungsstruktur eine hohe Erholungswirkung auf. Darüber hinaus befinden sich um das Projektgebiet sternförmig verteilt in fußläufiger Entfernung (jeweils etwa 10 Minuten Fußweg) mehrere größere Erholungsgebiete, wie der Liliencronpark mit anschließendem Wandsegrünzug, der Friedhof Rahlstedt, die Gebiete Wehlbrook (mit Waldspielplatz) und Bocklanden sowie das Gebiet Hegen.
Das Projekt liegt im Gebiet Buchwaldstraße – Am Ohlendorfturm – Brockdorfstraße – Heidegängerweg und somit im Gebiet der Ehrhaltungssatzung Rahlstedt I.
Die Erhaltungssatzung wurde im Jahr 2018 ins Leben gerufen, da das Projektgebiet unter anderem durch die nachfolgenden städtebaulichen, typologischen und baugestalterischen Merkmale geprägt wird.
Über die folgenden Links steht die Erhaltungsverordnung sowie der Gestaltungsleitfaden für diesen Bereich zum Durchlesen sowie zum Herunterladen zur Verfügung.
1. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Rahlstedt
(Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Rahlstedt I“) – Buchwaldstraße – Am Ohlendorffturm – Brockdorffstraße – Heidegängerweg
Link: Verordnung 1
2. Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Rahlstedt – Rahlstedter Straße – Brockdorffstraße – Radolfstieg – Rahlstedter Straße – Pfarrstraße – (Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Rahlstedt II“)
Link: Verordnung 2
3. Gestaltungsleitfaden
Link: Gestaltungsleitfaden
Planendes Architekturbüro:
BGFirmengruppe / Elbe-Haus als Generalübernehmer